Informationsabend zum Übertritt
Donnerstag, 25. Januar 2024, 18:30 Uhr
Tag der offenen Türen
Samstag, 16. März 2024 von 9 – 12 Uhr
Anmeldewoche
6. Mai 2024 – 10. Mai 2024
Montag – Mittwoch: 07:30 – 16:00 Uhr, Freitag: 07:30 – 13:00 Uhr
Die Voranmeldung ist bereits ab 2. Mai 2024 möglich.
Elektronische Voranmeldung online unter
https://ugriegym.eltern-portal.org/anmeldung
Wir freuen uns auf unsere neuen Fünftklässler im Schuljahr 2024/25!
Voraussetzungen für den Übertritt ans Gymnasium:
Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Der Probeunterricht findet an folgenden Tagen statt:
Dienstag, 14. Mai 2024, 8:00 Uhr – 11:30 Uhr
Mittwoch, 15. Mai 2024, 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
Donnerstag, 16. Mai 2024, 8:30 Uhr – 11:00 Uhr
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Probeunterricht.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.
Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule:
Nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe an der Realschule kann das Kind in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Hierfür benötigt es eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.
Quelle: https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html